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Achtung! Virtuelles Hausverbot!
Ich nehme hiermit ausdrücklich mein virtuelles Hausrecht gemäß Urteil des Oberlandesgerichts Kleinhaus,
Az. 312 O 83/07, wahr:
Das Betreten meiner Webseiten ist für Polizisten, Richter und Anwälte verboten! Für Angehörige
journalistischer Berufe in Ausübung ihrer Tätigkeit ist das Betreten meiner Webseiten nur nach meiner
ausdrücklichen Erlaubnis zulässig. Dieses Verbot gilt auch für Personen, die von einem Angehörigen
des vorgenannten Personenkreises mit dem Besuch meiner Webseiten beauftragt wurden. Es gilt unabhängig
davon, ob der Abruf aus Deutschland oder aus dem Ausland erfolgt.
Grundsätzlich darf das Betreten meiner Internet-Seiten nicht Zwecken dienen, durch die mir Schäden
entstehen oder entstehen können. Die Verwendung meiner Seiten für Abmahnungen oder Klagen gegen mich ist
nicht zulässig. Mit dem Anklicken der Links, die von hier zu meinen weiteren Seiten führen, erklären Sie
rechtsverbindlich, daß Sie ein interessierter Bürger sind, der sich über die von mir behandelten Themen
informieren und sich weiterbilden will.
Kurt Kolben.
Urteil des Oberlandgerichts Kleinhaus, Az. 312 O 83/07
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