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Immer, wenn Sie sich im Internet bewegen, haben Sie eine IP-Adresse. Egal, ob sie Web, E-Mail oder FTP nutzen, ob Sie
Internet-Telephonie oder Filesharing betreiben: Eine IP-Adresse ist immer dabei, sonst kann die Kommikation im Internet
gar nicht funktionieren.
Bisher erhält man in der Regel eine IP-Adresse aus einem Kontingent des Zugangsproviders. Bei jeder Anwahl des Internet
(bei DSL-Anschlüssen spätestens nach der alle 24 Stunden erfolgenden Zwangstrennung) erhält man eine neue IP-Adresse, so
daß Außenstehende von der IP-Adresse keine Rückschlüsse auf die Identität oder die Adresse des Nutzers ziehen können.
Nach dem Willen des Wirtschaftsgipels "G8", dem Zusammenschluß der führenden Industrienationen, soll sich das nun ändern.
Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, aber auch zur Verfolgung von Wirtschaftstraftaten, sollen IP-Adressen
zukünftig einen eindeutigen Bezug zu einer postalischen Adresse haben.
Ursprünglich erwartete man eine entsprechende Zuordnung der Teilnehmer des Internet aufgrund des neuen Protokolls
IPv6, doch das lässt nach wie vor auf sich warten. Also musste eine Lösung auf Basis des bestehenden Protokolls, auch
IPv4 genannt, her.
Arbeitstitel "Schweizer Allee"
Zu einem Arbeitstreffen der Innenminister der G8-Treffen traf man sich auf den alten Herrensitz Canaris nahe dem Ort
Schäferkamp in der deutschsprachigen Schweiz. Aufgrund einer langen Baumallee vor dem Eingang des pompösen Schlosses
bekam die Sitzung den Arbeitstitel "Schweizer Allee".
Und bei diesem Namen blieb es. Denn diese Angelegenheit soll erst mal im Stillen mit den großen Providern
abgewickelt werden, eine amtliche und aussagekräftige Bezeichnung wie beispielsweise "IP-Hausnummernzuordnungsverfahren"
würde aus Sicht der Politik nur Kritiker (berechtigt) auf den Plan rufen und das Projekt behindern.
Der Aufbau der IP-Adressen
IP-Adressen in dem aktuellen Protokoll IPv4 bestehen bekanntlich aus vier Zahlen, die durch Punkte getrennt sind. Diese
vier Zahlen können maximal dreistellig sein. Eine IP-Adresse sieht also beispielsweise so aus: 192.168.210.112
Bei allen bisher vergebenen IP-Adressen hat man aber den möglichen Adressenvorrat bei weitem nicht ausgenutzt. So wird
in allen vier Zahlen der mögliche Zahlenbereich für dreistellige Zahlen, also von 0 bis 999, nur zu etwa einem Viertel,
nämlich bis ca. 250 verwendet. Die Zahlen über 250 (manchmal auch 255, aber niemals 260 oder gar höher) bis 999 sind
in den IP-Adressen noch völlig unbenutzt.
Hier setzt nun das Verfahren an: Die Provider sollen zukünftig an ihre Kunden ganz neue IP-Adressen vergeben, die
bislang noch gar nicht verwendet wurden. Für die Staaten in Europa hat man sich darauf geeignigt, daß diese neuen IP-Adressen
mit dem im internationalen Fernmeldeverkehr festgelegten Länderkürzel, in Deutschland also 49, beginnen werden. Danach
geht es aber nicht weiter mit der Ortsnetzkennzahl (Vorwahlnummer innerhalb Deutschlands), denn die IP-Adressen sollen
ja nicht Telephonnummern, sondern Hausnummern abbilden.
Für die Zuordnung der neuen IP-Adressen innerhalb Deutschlands wurden folgende Bereiche, strukturiert nach den
Bevölkerungszahlen der Bundesländer, gebildet:
- Länder mit mindestens 5 Millionen Einwohnern:
- 491.xxx.xxx.xxx - Bayern (ohne München, siehe 498.8)
- 492.xxx.xxx.xxx - Baden-Württemberg
- 493.xxx.xxx.xxx - Niedersachsen
- 494.xxx.xxx.xxx - Nordrhein-Westfalen (Reg-Bez. Düsseldorf, Köln)
- 495.xxx.xxx.xxx - Nordrhein-Westfalen (Reg-Bez. Arnsberg, Detmold, Münster)
- 496.xxx.xxx.xxx - Hessen
- Übrige Flächen-Bundesländer:
- 497.1xx.xxx.xxx - Brandenburg
- 497.2xx.xxx.xxx - Mecklemburg-Vorpommern
- 497.3xx.xxx.xxx - Rheinland-Pfalz
- 497.4xx.xxx.xxx - Saarland
- 497.5xx.xxx.xxx - Sachsen
- 497.6xx.xxx.xxx - Sachsen-Anhalt
- 497.7xx.xxx.xxx - Schleswig-Holstein
- 497.8xx.xxx.xxx - Thüringen
- Stadtstaaten:
- 498.1xx.xxx.xxx - Berlin
- 498.2xx.xxx.xxx - Bremen
- 498.3xx.xxx.xxx - Hamburg
- Besonderheit:
- 498.8xx.xxx.xxx - München
Zuordnung durch die Bundesländer
Es ist nun Aufgabe der Länder, eine Festlegung zu erstellen, nach in den jeweils zugeteilten freien Stellen der
IP-Nummer die Stadt, die Straße und die genaue Hausnummer untergebracht werden. Ähnlich wie man den Länder je nach
Einwohnerzahl unterschiedlich viele Ziffern zugeordnet hat, wird man auch bei den Städten und Gemeinden verfahren
müssen.
Die postalischen Adressen in jeder Stadt (bzw. Gemeinde) sollen schlicht eine eindeutige Nummer bekommen. Damit hat
jede einzelne Adresse, auch wenn sie einen Buchstabenzusatz wie z.B. "Ostkirchstraße 2a" besitzt, eine innerhalb
der Stadt eindeutige Nummer, die hinter der Kennung für die Stadt in die jeweilige IP-Adresse eingetragen wird. Bei
der Vergabe der Nummern sollen die Städten berücksichtigen, daß zu postalischen Adressen, die mehrere Internet-Anwender
gleichzeitig haben können (Mehrfamilienhäuser, Hochhaussiedlungen) noch ein oder sogar zwei Ziffern in der IP-Adresse für
eine fortlaufende Nummer freibleiben müssen.
Nordrhein-Westfalen als Vorreiter
Für das Land Nordrhein-Westfalen, das als bevölkerungsreichstes Bundesland Deutschlands gleich zwei getrennte Bereiche
für das Rheinland (IP-Adressen beginnen mit 494) und für Westfalen und Lippe (IP-Adressen beginnen mit 495) erhalten
hat, wurde die Zuordnung der Adressen schon mal exemplarisch vorgenommen.
In beiden Bereichen sollen die Städte mit mehr als einer halben Million Einwohnern mit nur einer Ziffern codiert werden,
die übrigens kreisfreien Städte mit zwei Ziffern und die kreisangehörigen Gemeinden mit drei Ziffern.
Dabei werden die Städte und Gemeinde jeweils alphabetisch sortiert. Ergeben sich später Namensänderungen, so bleibt die
einmal gewählte Nummernzuordnung jedoch erhalten.
Es ergibt sich daraus folgende Zuordnung (jeweils die ersten 10 aufgelistet):
- Nummernkreis 494 (Reg-Bez. Düsseldorf, Köln):
- 494.0xx.xxx.xxx - Düsseldorf
- 494.1xx.xxx.xxx - Duisburg
- 494.2xx.xxx.xxx - Essen
- 494.3xx.xxx.xxx - Köln
- 494.40x.xxx.xxx - Aachen
- 494.41x.xxx.xxx - Bonn
- 494.42x.xxx.xxx - Krefeld
- 494.43x.xxx.xxx - Leverkusen
- 494.44x.xxx.xxx - Mönchengladbach
- 494.45x.xxx.xxx - Mühlheim an der Ruhr
- ...
- Nummernkreis 495 (Reg-Bez. Arnsberg, Detmold, Münster):
- 495.0xx.xxx.xxx - Dortmund
- 495.10x.xxx.xxx - Bielefeld
- 495.11x.xxx.xxx - Bochum
- 495.12x.xxx.xxx - Bottrop
- 495.13x.xxx.xxx - Gelsenkirchen
- 495.14x.xxx.xxx - Hagen
- 495.15x.xxx.xxx - Herne
- 495.16x.xxx.xxx - Münster
- 495.200.xxx.xxx - Ahaus
- 495.201.xxx.xxx - Ahlen
- ...
Wie man an den verbleibenden Ziffern sehen kann, bleibt genügend Platz, um die postalischen Adressen in den IP-Adressen
abzulegen. Bei durchschnittlich 6 Einwohnern pro Hausnummer muß z.B. eine Stadt wie Dortmund mit rund 600.000 Einwohnern
lediglich etwa 100.000 Adressen zuordnen, hat dafür aber acht Stellen in der IP-Adresse zur Verfügung. Vermutlich werden die
Adressen von Einfamilienhäusern eine sechsstellige Zahl erhalten, die Adressen von kleineren Mehrfamilienhäusern fünfstellige
Zahlen und größere Wohnhäuser vierstellige Zahlen. Somit können in jeder einzelnen Wohnung theoretisch sogar bis zu 100
Personen gleichzeitig online gehen und doch eine zum Vergabesystem passende IP-Adresse erhalten.
Wie geht es nun weiter?
Die Zuordnung der Nummernbereiche zu den Bundesländern ist wie dargestellt bereits erfolgt, in Nordrhein-Westfalen ist
auch die Zuordnung zu den Städten und Gemeinden bereits gelaufen. So sind in Nordrhein-Westfalen jetzt die Ämter der
Kreise und der kreisfreien Städte in der Pflicht, eine Nummernvergabe zu den Adressen durchzuführen. In den anderen Bundesländern
müssen zunächst noch die die Städte und Gemeinden zu Nummern zugeordnet werden, dann geht es auch dort mit der Zuordnung der
postalischen Adressen weiter.
Parallel laufen nun die Verhandlungen mit den großen Zugangsprovidern wie z.B. T-Online, Versatel oder Arcor. Denn die
Provider sollen ihren Kunden fortan eine zu dem Ort des Anschlusses passende IP-Adresse nach dem neuen Schema zuordnen. Bei
mobilen Zugängen (z.B. über UMTS) soll die Kundenanschrift herangezogen werden. Nichts ändern wird sich dagegen für die Server
in Rechenzentren und für große Firmen mit eigenem IP-Adreßbereich (wie z.B. auch an Universitäten üblich): Die fest zugeordneten
IP-Adressen bleiben auch weiterhin bestehen.
Wie ist es um den Datenschutz bestellt?
Man muß sich bei diesem Szenario, was auf uns alle in den nächsten Monaten zukommt, natürlich fragen, wie das mit dem
Datenschutz vereinbar ist. Aus Sicht der Innenminister des G8-Gipfeld war es taktisch klug, der IP-Hausnummernzuordnung keinen
eindeutigen Namen zu geben, sondern es bei dem neutral klingenden Arbeitstitel "Schweizer Allee" zu belassen. Darüberhinaus
hat man es lange Zeit geschafft, diese Angelegenheit geheim zu halten. Erst jetzt, wo die großen Zugangsprovider mit dem
System vertraut gemacht werden, kommt es nach und nach an das Licht der Öffentlichkeit. Und jetzt ist es fast schon zu spät,
noch irgendetwas dagegen zu unternehmen.
Bewußt wurde in Deutschland und einigen anderen Staaten, in denen der Datenschutz als sensibles Thema eingeschätzt wird,
bei der Systematik der neuen IP-Adressen auf eine unmittelbare Zuordnung zu Personen verzichtet. Aufgrund des zur Verfügung
stehenden Nummernvorrates wäre es technisch kein Problem gewesen, jedem der rund 80 Millionen Einwohner der Bundesrepublik
Deutschland eine eindeutige Personenkennzahl zuzuordnen und diese in der IP-Adresse abzulegen.
Doch eine solche Personenkennzahl gab es (seit 1970) in der DDR (Deutsche Demokratische Republik). Jeder Bürger der DDR
wurde ab 1970 von Geburt bis zu seinem Tod mit einer gleichbleibenden eindeutigen Nummer identifiziert. Nach dem Fall der
Mauer und dem Beitritt der östlichen Bundesländer zur BRD (Bundesrepublik Deutschland) tauchte diese Nummer z.B. noch in
Versicherungsverträgen und vielen anderen Unterlagen auf, was medienwirksam für erhebliche Kritik in der Bevölkerung sorgte.
Die aus DDR-Zeit stammenden und noch gültigen Verträge mussten umgeschrieben werden, um die Personenkennzahl zu entfernen.
Auch im Westen Deutschlands war 1973 die Einführung einer eindeutigen Nummer für alle Bundesbürger geplant. Diese Nummer
sollte Personenkennzeichen heißen. Das Vorhaben wurde 1976 wieder verworfen, weil der Rechtsauschuß des Bundestages
feststellte, daß die Einführung eines Personenkennzeichens nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar,
also rechtlich nicht zulässig ist.
Somit werden auch die neuen IP-Adressen (zumindest in Deutschland) keine eindeutigen Nummern für Personen bilden, sondern
lediglich die postalische Adressen repräsentieren. Juristisch ist dieses Vorgehen nicht so leicht angreifbar.
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